So vermietest du bei WOBI
Vermieter-AGB der Fair Camper GmbH
Markt 7, 19258 Boizenburg/Elbe, Deutschland, Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Herr Marek Ryszka (im Weiteren „WOBI“ genannt).
Für jede Nutzung des Portals gelten die Nutzungsbedingungen von WOBI.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Weiteren „AGB“) gelten zusätzlich zu den Nutzungsbedingungen für alle Vermittlungsleistungen, die WOBI gegenüber Nutzern anbietet, die das Portal als natürliche oder juristische Personen oder als rechtsfähige Gesellschaft zu Zwecken der zeitweisen Überlassung von Campern nutzen, die überwiegend ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (im Weiteren zusammengefasst „Vermieter“ genannt).
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Vorformulierte Bedingungen des Vermieters, welche von den vorliegenden Nutzungsbedingungen abweichen, werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, WOBI stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
(3) WOBI ist berechtigt, diese AGB zu ändern, soweit die Änderungen für den Vermieter zumutbar sind. Über die beabsichtigten Änderungen wird W
OBI den Vermieter rechtzeitig per E-Mail oder postalisch informieren. Sofern seitens des Vermieters innerhalb von 6 (sechs) Wochen ab Zugang der Benachrichtigung kein Widerspruch erfolgt, gelten die Änderungen der AGB als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht sowie über Rechtsfolgen des Fristablaufs wird WOBI den Vermieter in der Benachrichtigung erneut hinweisen.
§ 2 Leistungsumfang von WOBI
(1) WOBI stellt dem Vermieter technische Funktionalitäten zur Verfügung, um seine Mietangebote zu editieren, zu überwachen und verbindliche Mietanträge der Nutzer anzunehmen oder abzulehnen. Die einzelnen Funktionen kann der Vermieter im passwortgeschützten Bereich des Portals einsehen. Die Nutzung des passwortgeschützten Bereichs auf dem Portal setzt eine erfolgreiche Registrierung (hierzu § 4 der Nutzungsbedingungen von WOBI) voraus.
(2) Bei Vorliegen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem Vermieter erbringt WOBI auch weitere Leistungen, beispielsweise telefonische Schulungen, Einrichtung des direkten Erhalts von Mietanfragen der Nutzer etc.
(3) Dem Vermieter steht ein Ansprechpartner von WOBI zur Verfügung, mit dem er seine Rückfragen klären kann.
(4) WOBI bewirbt das Portal nach eigenem Ermessen in unterschiedlichen Offline- und Onlinemedien, insbesondere auf anderen Websites, in sozialen Netzwerken, in Softwareapplikationen, in elektronischen Werbezusendungen (Newsletter) Bannern, Anzeigen und Printwerbung. WOBI wird hierzu die vom Vermieter im Rahmen der Portalnutzung übermittelten Informationen und Inhalte (insbesondere Fotos, Texte, Angebote) sowie ggf. die Marken, Namen und Logos der Vermieter verwenden bzw. behält sich WOBI vor, den mit WOBI verbundenen Unternehmen sowie den ggf. für Werbemaßnahmen von WOBI eingeschalteten Dritten (z.B. Werbeagenturen) zu diesem Zweck die Verwendung der auf dem Portal eingebundenen Informationen und Inhalte sowie ggf. der Marken, Namen und Logos der Vermieter zu gestatten. (Vergleichen Sie zur Nutzungsrechteeinräumung bitte Ziffer § 2 Abs. 3 der Nutzungsbedingungen von WOBI). Ein Anspruch des Vermieters auf die Bewerbung des Portals oder einzelner Angebote auf eine bestimmte Art oder Weise, mit bestimmten Inhalten, in bestimmten Medien oder in bestimmter Frequenz besteht nicht.
§ 3 Nutzung des Portals, Verifizierung, Mietbedingungen
(1) Jeder an einer Vermietung im Umfang von §§ 1, 2 dieser AGB interessierte Nutzer legt einen Vermieter-Account auf dem Portal an (vgl. Sie zur Registrierung den § 4 der Nutzungsbedingungen von WOBI) und übermittelt WOBI zur Identifizierung seiner Person bzw. seines Unternehmens eine Kopie seiner Bestätigung der Gewerbeanmeldung nach der Gewerbeordnung (im Weiteren „Gewerbebescheinigung“ genannt) sowie die ggf. von WOBI angeforderten weiteren Dokumente in Kopie. Die Vorlage der Gewerbebescheinigung ist eine zwingende Voraussetzung für die Zulassung zum Portal als Vermieter. Ist der Vermieter ein Einzelunternehmer wird WOBI seine Angebote auf dem Portal erst freischalten, wenn WOBI eine Kopie des Fahrzeugscheins und/ oder des Versicherungsscheins vorliegt.
(2) Die Nutzung eines Mieter-Accounts zu Zwecken, die überwiegend einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, ist ausdrücklich untersagt.
(3) Jeder Vermieter benötigt zur Nutzung des Portals einen aktiven und nutzbaren Account bei dem Payment Service Provider secupay AG, www.secupay.com (im Weiteren „secupay-Account“), um die Zahlungsabwicklung mit anderen Nutzern und die Abrechnung mit WOBI sicherzustellen.
- a) Die secupay AG wird vom Vermieter in Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten (z.B. nach dem Geldwäschegesetz) im Rahmen der Erstellung eines secupay-Accounts verschiedene Dokumente (z.B. aktuellen Handelsregisterauszug, Bank-/ Post-Ident, Kopie des Fahrzeugscheins, Versicherungsbestätigung, Kopie des Schutzbriefs des/ der Camper/s, Kopie des aktuellen TÜV-Berichts) anfordern.
- b) WOBI unterstützt den Vermieter bei der Erstellung des secupay-Accounts und stellt dem Vermieter auf dem Portal Funktionalitäten für eine schnelle und vereinfachte Übermittlung der geforderten Dokumente an die secupay AG zur Verfügung (z.B. Upload in eine Cloud) bzw. leitet an WOBI übermittelte Dokumente im Namen und im Auftrag des Vermieters an die secupay AG weiter.
- c) Sofern WOBI dem Vermieter auf dem Portal Funktionalitäten für eine vereinfachte Übermittlung der Dokumente zur Verfügung stellt (z.B. Upload in eine Cloud), wird WOBI in dem ihr möglichen und zumutbaren Umfang sicherstellen, dass die dort hinterlegten Dateien vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt sind und die Weiterleitung an den Empfänger unter Anwendung des höchsten technischen Datenschutzniveaus erfolgt.
- d) Der Vermieter kann die hinterlegten Dokumente selbstständig verwalten. WOBI wird die übermittelten Informationen und Dokumente nach der Zweckerreichung löschen, wenn dem keine abgaben-/ handelsrechtlichen oder andere zwingende Vorschriften entgegenstehen.
(4) Der Vermieter ermächtigt WOBI mit seiner Anmeldung als Vermieter auf dem Portal des Weiteren, die aus den übermittelten Dokumenten nach Absatz 3a) ersichtlichen zuständigen Stellen zur Verifizierung der Echtheit der Dokumente und zur Vorbeugung und Vermeidung von betrügerischen oder anderweitig gesetzeswidrigen Handlungen auf dem Portal zu kontaktieren. WOBI wird alle diesbezüglichen Informationen geheim halten und dem Vermieter auf Verlangen jederzeit Auskunft über die Kommunikation mit den zuständigen Stellen erteilen.
(5) Der Vermieter pflegt alle für die Vermietung von Campern erforderlichen Informationen (z.B. zu Verfügbarkeitszeiten, Ausstattungsmerkmalen, Preise etc.), Daten (z.B. zu den technischen Daten des Fahrzeugs) und Inhalte (z.B. Fotos) eigenverantwortlich und selbstständig auf dem Portal ein. WOBI überprüft diese Angaben des Vermieters nicht, insbesondere nicht auf Rechtskonformität, Vollständigkeit, Fehlerfreiheit oder Aktualität.
(6) Etwaige Anfragen, Anträge und Erklärungen der anderen Nutzer kann der Vermieter im Dashboard seines Vermieter-Accounts einsehen. Der Vermieter bleibt jederzeit selbst dafür verantwortlich, die erforderlichen Erklärungen gegenüber dem antragenden Nutzer frist- und formgerecht zu erklären bzw. den Zugang von Erklärungen zu kontrollieren und zu beobachten; eventuell von WOBI bereitgestellte Funktionalitäten zur Erleichterung der Kommunikation mit dem Nutzer entbinden den Vermieter nicht von seinen Obliegenheiten.
(7) Stellt WOBI dem Vermieter zur Erleichterung der Kommunikation und Abwicklung rechtlich geprüfte Muster und/ oder Vordrucke (z.B. einen Muster-Mietvertrag) zur Verfügung, so hat der Vermieter diese ausschließlich unter Berücksichtigung der darauf bezogenen Verwendungshinweise sowie jeweils in der aktuellen Form und Auflage zu verwenden, solange WOBI die Verwendung gestattet.
- a) Änderungen und Ergänzungen sind dem Vermieter innerhalb der gestellten Muster und/ oder Vordrucke ausschließlich innerhalb der dafür vorgesehenen Freifelder bzw. an den ausdrücklich als abänderbar gekennzeichneten Stellen gestattet; die übrigen Passagen darf der Vermieter ausschließlich unverändert verwenden.
- b) Für die Dokumentation von umfangreichen individuellen Abreden mit dem Mieter, die in dem Muster/ Vordruck enthaltene Regelungen ergänzen oder abändern, ist vom Vermieter ein Beiblatt zu verwenden.
- c) Der Vermieter erhält an den Mustern und Vordrucken ein einfaches Nutzungsrecht, das auf eine Verwendung im Rahmen der konkreten Vertragsabwicklung mit dem von WOBI vermittelten Nutzer beschränkt ist und insbesondere in keiner Weise auf Dritte übertragen werden kann.
§ 4 Weitere Pflichten des Vermieters
(1) Der Vermieter wird seine Mietangebote mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auf dem Portal einstellen, kontrollieren und pflegen und etwaig auftretende Unrichtigkeiten, Unvollständigkeiten, Widersprüche, Informationslücken, überholte Informationen oder sonstige Abweichungen zwischen der Darstellung des Mietangebotes auf dem Portal und dem tatsächlichen Mietangebot ohne schuldhaftes Zögern selbst berichtigen. Überschneidet sich eine solche Berichtigung mit einer unverbindlichen Buchungsanfrage eines Nutzers oder mit einem verbindlichen Buchungsantrag eines Nutzers oder mit einem verbindlichen Buchungsantrag des Vermieters oder mit einer Buchungsbestätigung des Vermieters, so wird der Vermieter WOBI ohne schuldhaftes Zögern von der Berichtigung und der davon betroffenen Geschäftsanbahnung bzw. Buchung zumindest in Textform (z.B. per E-Mail) informieren und das weitere Vorgehen mit WOBI abstimmen.
(2) Der Vermieter stellt sicher, dass die von ihm auf dem Portal eingepflegten Informationen, Daten und Inhalte für die von ihm beabsichtigten Vertragsabschlüsse ausreichend, zutreffend und rechtskonform sind, indem er z.B. die einschlägigen Verbraucherschutz- und Verbraucherinformationsvorschriften sowie die Vorschriften des Wettbewerbs-, Datenschutz-, Marken- und Urheberrechts beachtet und einhält. Dem Vermieter ist es insbesondere nicht erlaubt, zusätzlich zu dem auf dem Portal angebotenen Mietpreis weitere Gebühren (z.B. für angebotene Zahlungsarten) oder Provisionen von den Nutzern zu verlangen.
(3) Der Vermieter stellt sicher, dass seine Angebote auf dem Portal, insbesondere die in einem Angebot eingestellten Bilder, keine Namen, Marken, Logos oder andere Unternehmenskennzeichen enthalten, dir für die für das Anbieten des Campers bzw. sonstigen Artikels nicht erforderlich sind (ausgenommen vom Verbot ist z.B. die am angebotenen Camper erkennbare Automarke).
(4) Der Vermieter ist des Weiteren verpflichtet, jede nachträgliche Änderung seiner im Rahmen der Registrierung auf dem Portal hinterlegten Daten, die für die Rechnungslegung bedeutsam sind, insbesondere Änderungen an der Firmierung, der Postanschrift, der E-Mail-Adresse und Rechtsform ohne schuldhaftes Zögern gegenüber WOBI mitzuteilen.
(5) Der Vermieter ist verpflichtet, die ihm durch die Nutzung des Portals bekannt gewordenen Daten der anderen Nutzer des Portals vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, der Vermieter ist zu der Weitergabe/ Offenlegung aufgrund einer gesetzlichen, gerichtlichen oder behördlichen Ermächtigungsgrundlage verpflichtet.
(6) Der Vermieter ist verpflichtet, seine Zugangsdaten zu dem passwortgeschützten Bereich des Portals in regelmäßigen Abständen zu ändern, jederzeit geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, die Weitergabe erfolgt aufgrund einer gesetzlichen, gerichtlichen oder behördlichen Ermächtigungsgrundlage. Sind dem Vermieter die Zugangsdaten zu seinem passwortgeschützten Bereich des Portals abhandengekommen oder sind ihm Tatsachen bekannt, die den Verdacht einer Kompromittierung seines Vermieter-Accounts oder seines secupay-Accounts begründen, hat er dies ohne schuldhaftes Zögern WOBI mitzuteilen.
(7) Der Vermieter garantiert, dass er das Portal und/ oder die sonstigen Websites und Dienste von WOBI sowie einen eventuell in diesem Zusammenhang stattfindenden Datenaustausch mit WOBI und / oder anderen Nutzern nicht zu Zwecken nutzen wird, die gegen gesetzliche Vorschriften, gegen Verbote, gegen die Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen. Der Vermieter wird über die Ver- und Gebote aus § 3 der Nutzungsbedingungen hinaus insbesondere
- a) kein Material übermitteln und veröffentlichen, dass kumulativ oder einzeln rechtsverletzend, bedrohend, missbräuchlich, belästigend, diffamierend, vulgär, obszön, rassistisch, anderweitig diskriminierend ist;
- b) keine „Fake“-Accounts auf dem Portal erstellen, also Accounts unter falscher Identität und/ oder mit unzutreffenden Angaben zur Person bzw. dem Unternehmen des Vermieters;
- c) eine mit WOBI getroffene Provisionsvereinbarung bzw. generell die Provisionsstruktur von WOBI nicht umgehen, insbesondere nicht andere Nutzer zur Umgehung des Vertragsabschlusses bzw. der Vertragsabwicklung auf dem Portal auffordern;
- d) keine Links auf dem Portal einbinden, durch die Nutzer auf andere Websites außerhalb des Portals geleitet werden, es sei denn, es handelt sich um Links zu Produktvideos oder zu erforderlichen rechtlichen Informationen des Vermieters, ganz gleich, ob der eingebundene Link anklickbar ist oder nicht;
- e) die Profile und Mietanzeigen anderer Vermieter bzw. Nutzer nicht kopieren, ändern oder verbreiten, wenn dieses Vorgehen zu Zwecken erfolgt, die nicht vom Einverständnis des anderen gedeckt sind oder über eine Dokumentation und Nachweisführung in eigenen Angelegenheiten (z.B. Durchsetzung eigener Rechte) hinausgehen;
- f) keine Nachrichten oder sonstigen Informationen mit den Nutzern des Portals teilen und/ oder bewerben, die als unzumutbare Belästigung („Spam“), Kettenbriefe oder Schneeballsysteme einzuordnen sind;
- g) keine personenbezogenen Daten (z.B. E-Mail-Adresse) der Nutzer des Portals beschaffen, speichern und verarbeiten, die der Vermieter nicht für die Abwicklung eines konkreten Vertragsverhältnisses benötigt, das über das Portal zustande kam, es sei denn, es liegt eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage (z.B. Einwilligung des betroffenen Nutzers oder gesetzliche Ermächtigungsgrundlage) für die weitergehende Datenerhebung bzw. Datenverwendung vor;
- h) keine Technologien einsetzen, die das Portal und/ oder die sonstigen Websites und Dienste von WOBI sowie einen eventuell in diesem Zusammenhang stattfindenden Datenaustausch mit WOBI und / oder anderen Nutzern schädigen könnten.
- i) nicht auf Inhalte, die auf dem Portal und/ oder den sonstigen Websites und Diensten von WOBI enthalten sind, automatisiert zugreifen bzw. diese nicht automatisiert sammeln mittels Roboter, Crawler, Spider, Scraper oder anderen automatisierter Mechanismen, vorbehaltlich der Existenz einer vorherigen, schriftlichen Einwilligung von WOBI bzw. der jeweiligen Rechteinhaber.
- j) nicht die Infrastruktur des Portals und/ oder der sonstigen Websites und Dienste von WOBI einer übermäßigen Belastung aussetzen und auch auf keine andere Weise die Verfügbarkeit des Portals und/ oder der sonstigen Websites und Dienste von WOBI zu stören.
- k) kein anderes Gerät zur Navigation oder Suche auf dem Portal und/ oder den sonstigen Websites und Diensten von WOBI zu nutzen, als die von WOBI bereitgestellten Funktionen, allgemein verfügbare Webbrowser von Drittanbietern oder andere Tools, die von WOBI vorab genehmigt worden sind.
- l) kein Reverse Engineering und keine Dekompilierung auf dem Portal und/ oder den sonstigen Websites und Diensten von WOBI durchzuführen.
- m) keine Maßnahmen von WOBI zur Beschränkung und/ oder Sperrung des Zugriffs auf das Portal und/ oder der sonstigen Websites und Dienste von WOBI zu umgehen.
§ 5 Freistellung
(1) Der Vermieter stellt WOBI bzw. die Angestellten und/ oder sonstigen Beauftragten von WOBI auf erstes Anfordern von sämtlichen Kosten und Schäden frei, die in Zusammenhang mit einer schuldhaften Verletzung der voranstehenden Pflichten bzw. der Pflichten aus den Nutzungsbedingungen durch den Vermieter oder dessen Erfüllungsgehilfen gegenüber WOBI bzw. den Angestellten und/oder sonstigen Beauftragten von WOBI geltend gemacht werden. Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz der Kosten, die WOBI durch eine Rechtsverfolgung/-verteidigung entstehen bzw. entstanden sind.
(2) WOBI teilt dem Vermieter eine solche Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich mit und gibt dem Vermieter – soweit im konkreten Einzelfall möglich und WOBI zumutbar – Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist. Dem Vermieter bekanntwerdende Beeinträchtigungen der vertragsgegenständlichen Rechte hat dieser WOBI unverzüglich mitzuteilen sowie WOBI sämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Abwehr der Inanspruchnahme durch den Dritten erforderlich sind. Eigene Maßnahmen hat der Vermieter im Vorwege mit WOBI abzustimmen.
(3) WOBI bleibt berechtigt, auch selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter oder zur Verfolgung ihrer Rechte vorzunehmen. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche von WOBI wegen schuldhafter Verletzung der voranstehenden Vermieterpflichten bleibt unberührt.
§ 6 Laufzeit, Vertragsbeendigung
(1) Der Nutzungsvertrag zwischen WOBI und dem Vermieter wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vermieter als auch WOBI können den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 14 [vierzehn] Tagen ordentlich kündigen, wenn dem keine abweichende Vereinbarung zur Mindestlaufzeit entgegensteht.
- a) Die Kündigung des Vermieters bedarf mindestens der Textform (z.B. E-Mail) und ist gegenüber WOBI zu erklären.
- b) Zum Schutz des Vermieters vor einer unbefugten Löschung seines Vermieter-Accounts durch Dritte darf WOBI im Fall der Kündigung eine Identitätsfeststellung durchführen, z. B. durch Abfrage des Benutzernamens und einer auf dem Portal im Zusammenhang mit dem Vermieter registrierten E-Mail-Adresse.
- c) Vom Vermieter eventuell zusätzlich gebuchte Funktionalitäten und Anwendungen enden mit Ablauf der gebuchten Mindestlaufzeit, sofern sie nicht aus anderen Gründen von einer oder beiden Vertragsparteien vorzeitig beendet werden (z.B. außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund).
- d) Nach der Beendigung der zusätzlich gebuchten Funktionalitäten und Anwendungen bleibt dem Vermieter der unentgeltliche Nutzungsvertrag bis zu seiner Beendigung erhalten, die erweiterten Funktionen der zusätzlich gebuchten Funktionalitäten und Anwendungen sind für ihn jedoch nicht mehr nutzbar.
- e) Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung der Geschäftsbeziehung aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt jeweils unberührt.
(2) WOBI behält sich des Weiteren für die Fälle des schuldhaften Verstoßes gegen die Pflichten und Verbote aus diesen AGB oder der Nutzungsbedingungen vor, nach eigenem Ermessen rechtliche Schritte einzuleiten und den betreffenden Vermieter von der weiteren Nutzung des Portals und/ oder der sonstigen Websites und Dienste von WOBI vorübergehend oder endgültig auszuschließen, was insbesondere auch die Löschung von Inhalten und/ oder Accounts umfassen kann, die entgegen dieser AGB oder der Nutzungsbedingungen von WOBI erstellt worden sind.
(3) Bereits abgeschlossene Verträge zwischen Nutzer und Vermieter bleiben von der Vertragsbeendigung des Vermieters im Verhältnis zu WOBI unberührt. Nach der Beendigung der Vertragsbeziehung mit WOBI bleibt der Vermieter-Account in dem Umfang erhalten, der zur Abwicklung noch offener, verbindlicher Buchungen der Nutzer erforderlich ist. Im Anschluss an die Abwicklung aller offenen verbindlichen Buchungen sowie der daraus resultierenden Abrechnung wird der Vermieter-Account dauerhaft gelöscht.
(4) Der Anspruch des Vermieters auf Rückzahlung bereits im Voraus bezahlter Entgelte anlässlich einer Kündigung ist ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter kündigt aufgrund eines wichtigen Grundes, der von WOBI zu vertreten ist. Kündigt WOBI den Vertrag mit dem Vermieter aus einem wichtigen Grund, ist der Anspruch des Vermieters auf Rückzahlung bereits im Voraus bezahlter Entgelte ausgeschlossen.
§ 7 Entgelte, Aufwandspauschale
(1) WOBI erhebt vom Vermieter Entgelte für das Anbieten und Vermieten von Campern bzw. Zubehör auf dem Portal sowie für die Nutzung von Zusatzoptionen auf dem Portal. Die Höhe der Entgelte sowie die Abrechnungsmodalitäten und Zahlungsbedingungen für Entgelte werden in der von WOBI und dem Vermieter gesondert abzuschließenden Servicevereinbarung festgelegt. Bestehen keine abweichenden Vereinbarungen (z.B. in der Servicevereinbarung), entsteht der Entgeltanspruch von WOBI mit dem ordnungsgemäßen Vertragsschluss zwischen Vermieter und Nutzer und ist sofort zur Zahlung fällig. Entgelte für fortlaufende Leistungen kann WOBI dem Vermieter im Voraus in Rechnung stellen.
(2) Der Vermieter erklärt sich damit einverstanden, dass WOBI die fälligen Entgelte mit seinen aktuellen Mieteinnahmen verrechnet, unabhängig davon, ob die aktuelle Mieteinnahme eine Anzahlung, Restzahlung oder Vollzahlung darstellt. Nicht verrechenbare fällige Entgelte hat der Vermieter anhand der von WOBI akzeptierten Zahlungsmethoden (z.B. Überweisung) zu begleichen.
(3) Die secupay AG nimmt die Rechnungslegung direkt gegenüber dem Vermieter vor und übermittelt ihm in regelmäßigen Abständen per E-Mail eine AVIS, aus der der Vermieter die auf dem Portal gebuchten Transaktionen und die an WOBI weitergeleiteten Provisionen für den ausgewiesenen Zeitraum ersehen kann. WOBI erstellt zudem monatlich eine Rechnung über die im ausgewiesenen Zeitraum erhaltenen Provisionszahlungen und übermittelt diese dem Vermieter per E-Mail. Der Vermieter kann die Rechnung von WOBI auch in seinem Dashboard auf dem Portal einsehen.
(4) Schlägt ein Forderungseinzug durch WOBI fehl, wird der Vermieter ihr die daraus entstehenden Mehrkosten erstatten, soweit der Vermieter oder seine Erfüllungsgehilfen das Fehlschlagen des Forderungseinzuges zu vertreten hat bzw. hatten. Der Vermieter kommt ohne weitere Mahnung seitens WOBI spätestens nach einem Ablauf von 30 Tagen ab Mitteilung des Rechnungsbetrags in Verzug.
(5) WOBI behält sich das Recht vor, im Fall der Löschung von Mietangeboten oder sonstigen Inhalten des Vermieters auf dem Portal oder im Fall der Sperrung von Vermieter-Accounts (§ 6 Abs. 2 dieser AGB) oder im Fall der Reaktivierung eines gesperrten Vermieter-Accounts dem Vermieter eine angemessene Aufwandspauschale zu berechnen, soweit der Vermieter den Verstoß zu vertreten hat, es sei denn, der Vermieter weist nach, dass WOBI durch den Vorfall gar kein Schaden oder lediglich ein Schaden in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Die Höhe der Aufwandspauschale wird in der Servicevereinbarung festgelegt.
§ 8 Stornierung
(1) Der Vermieter verpflichtet sich, die vom Nutzer über das Portal gebuchten Camper zu den vereinbarten Zeiten und für die vereinbarte Dauer zur Verfügung zu stellen. Ist der Vermieter hieran gehindert, hat er WOBI hierüber unverzüglich zu informieren.
(2) Stornierungen darf der Nutzer unter Einhaltung der ggf. bestehenden Stornierungsbedingungen des Vermieters vornehmen, sofern diese vom Vermieter wirksam in den Vertrag mit dem Nutzer einbezogen worden sind (§§ 305 ff. BGB).
(3) Der Vermieter ist grundsätzlich nicht berechtigt, eine über das Portal erfolgte verbindliche bzw. bestätigte Buchung zu stornieren, es sei denn, der Mieter befindet sich mit seinen vertraglichen übernommenen Pflichten, insbesondere der Zahlungspflicht, in Verzug. Der Vermieter wird ausschließlich die von WOBI auf dem Portal bereitgestellten Funktionalitäten zur Aufforderung der betroffenen Nutzer zur Zahlung nutzen.
(4) Der Vermieter stellt WOBI bereits jetzt von allen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei, die gegenüber WOBI aufgrund einer Nicht- bzw. Schlechtleistung des Vermieters von einem Dritten geltend gemacht werden oder die WOBI in Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch den Dritten notwendig erwachsen. Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz der Kosten, die WOBI durch eine Rechtsverfolgung/-verteidigung entstehen bzw. entstanden sind.
§ 9 Übertragung, Vertragsübernahme
(1) WOBI ist berechtigt, ein Partnerunternehmen bzw. Dritte mit der Erbringung vereinbarter Leistungen oder der Entgegennahme von Provisionen zu beauftragen.
(2) WOBI behält sich das Recht vor, unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 4 [vier] Wochen das Vertragsverhältnis mit dem Vermieter einschließlich aller Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen in der Ankündigung genannten Dritten zu übertragen. Der Vermieter ist in diesem Fall berechtigt, sein Vertragsverhältnis mit WOBI außerordentlich und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
§ 10 Geheimhaltung
Der Vermieter und WOBI verpflichten sich gegenseitig, alle ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden und / oder bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des anderen sowie die als „vertraulich“ bezeichneten Informationen geheim zu halten. Die Geheimhaltungspflicht umfasst insbesondere die Konditionen der Servicevereinbarung mit WOBI und die Konditionen und Vereinbarungen mit der secupay AG, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Portals bestehen oder bestanden haben, sowie alle Informationen, die die von WOBI eingesetzten Technologien betreffen.
Kontakt
Das ist ganz schön viel Text!
Ganz schön umfangreich, diese Vermieter-AGB. Willst du
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Dein WOBI fairCamper – Team
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